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Entlastungs­leistungen
nach § 45b SGB XI

z.B. Unterstützung beim Medikamenten­management

Nach § 45 b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 bzw. dessen Angehörige monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € zur Verfügung. Gerne übernehmen wir Tätigkeiten wie:

  • Rezeptbestellung bei Ihrem Hausarzt
  • Abholung der Rezepte bei Ihrem Hausarzt
  • Bestellung der Medikamente in Ihrer Wunschapotheke
  • Lieferung der Medikamente zu Ihnen nach Hause
  • Abholung von Überweisungen, Medikamentenplänen, Laborbefunde o.ä. bei Ihrem Hausarzt
  • Behördengänge
  • uvm.